Kinderfilme retten das Kino – nur merkt es kaum jemand |
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| Lola und auf Platz 48 der deutschen Top 100 des Jahres 2025: Sieger sein von Soleen Yusef. | ||
| (Foto: DCM Film) | ||
Von Axel Timo Purr
Es gehört zu den paradoxesten Konstanten der deutschen Filmöffentlichkeit: Der Kinderfilm wird im kulturpolitischen Diskurs gern als pädagogische Randzone behandelt; als etwas, das zwar nett und wichtig ist, aber letztlich außerhalb der eigentlichen Filmindustrie steht. Ein Blick auf die Zahlen zeigt jedoch ein anderes Bild. Nach der Kategorisierung der Filmförderungsanstalt (FFA) gehören rund ein Viertel der erfolgreichsten Kinofilme eines Jahres zum Kinderfilm. In den nationalen wie internationalen Top-100-Listen des Kinojahres 2025 liegt ihr Anteil bei etwa 23 bis 24 Prozent. Unter den fünf erfolgreichsten deutschen Produktionen finden sich sogar drei Kinderfilme, darunter auch die Nummer 2 des Jahres, die Schule der magischen Tiere 4.
Das vermeintliche Nischenformat erweist sich damit als eines der stabilsten Segmente des Kinomarktes. Kinder sind weder Randgruppe noch bloß das viel beschworene Publikum von morgen – sie sind bereits heute eine ökonomisch relevante Zielgruppe. Wer also über die Zukunft des Produktionsstandorts Deutschland spricht, muss zwangsläufig über Kinderfilm sprechen.
Genau hier setzt das jüngst veröffentlichte Positionspapier des Förderverein Deutscher Kinderfilm an. Es reagiert auf die geplante Investitionsverpflichtung im Rahmen der Reform der Filmförderung – jenes neue Instrument, mit dem Streaminganbieter und andere Marktakteure stärker an der Finanzierung nationaler Filmproduktionen beteiligt werden sollen. Das Papier wurde bereits an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages übermittelt. Sein Ton ist sachlich, aber unmissverständlich: Wenn diese Investitionsverpflichtung kulturpolitisch mehr sein soll als ein standortpolitisches Werkzeug, dann muss der Kinderfilm darin strukturell abgesichert werden.
Denn ökonomisch ist er längst ein zentraler Bestandteil der Branche. Gleichzeitig besitzt er eine industriepolitische und europäische Dimension, die im kulturpolitischen Alltag oft unterschätzt wird. Gerade im Bereich der Animation ist Deutschland regelmäßig an internationalen Kinderfilmproduktionen beteiligt – oft in komplexen Koproduktionsstrukturen, die über mehrere Länder verteilt sind. Kinderfilm ist also nicht nur kulturelle Praxis, sondern auch ein Motor europäischer Zusammenarbeit und industrieller Wertschöpfung.
Doch genau diese Stärke verdeckt eine strukturelle Schwäche. Kinderfilme sind sprachlich stärker an nationale Märkte gebunden, ihre internationale Refinanzierung ist begrenzter, und ihre Zielgruppe tritt nicht als Marktakteur auf. Kinder entscheiden nicht über Investitionsbudgets, sie verhandeln keine Lizenzverträge, sie haben keine Lobby. Eine Investitionsverpflichtung, die sich strikt formatneutral versteht, würde deshalb ausgerechnet jene Marktmechanismen reproduzieren, die den Kinderfilm ohnehin benachteiligen.
Das Positionspapier argumentiert deshalb nicht nur kulturpolitisch, sondern auch juristisch. Gleichbehandlung, so die zentrale These, bedeutet nicht immer Gleichbehandlung im engeren Sinne. Artikel 3 des Grundgesetzes erlaubt sachgerechte Differenzierung, Artikel 5 schützt die kulturelle Vielfalt. Hinzu kommen die Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention zur Sicherung altersgerechter kultureller Angebote sowie die Spielräume der europäischen AVMD-Richtlinie. Eine gezielte Berücksichtigung des Kinderfilms innerhalb der Investitionsverpflichtung wäre also nicht nur legitim, sondern folgerichtig. Dies wäre keine staatliche Einflussnahme auf Inhalte, sondern dient der Teilhabe einer Publikumsgruppe, deren Perspektive besondere Aufmerksamkeit verdient.
Die Vorschläge sind konkret. Erstens: ein Mindestanteil für Kinderfilm innerhalb der Investitionsquote, eine Art Subquote, die unmittelbare Steuerungswirkung entfalten würde. Zweitens: ein Anrechnungsbonus für Investitionen in Kinderfilme, der diese mit 125 bis 150 Prozent auf die Quote anrechenbar macht. Während der Mindestanteil klare Verbindlichkeit schafft, würde der Bonus marktkonforme Anreize setzen. Beide Modelle gelten als verfassungsrechtlich tragfähig und europarechtlich zulässig.
Dabei denkt das Papier weiter als nur bis zur Finanzierung. Ein mögliches Bonusmodell sollte an transparente Qualitätskriterien gekoppelt sein: eine klar definierte Zielgruppe im Alter von etwa sechs bis dreizehn Jahren, Kinorelevanz und eine strukturierte professionelle Stoffentwicklung. Initiativen wie „Der besondere Kinderfilm“ haben gezeigt, dass solche Entwicklungsprozesse funktionieren können. Entscheidend ist jedoch, dass diese Qualitätsstrukturen offen bleiben – auch für neue Marktakteure, etwa Streamingplattformen, die in Zukunft eine größere Verantwortung für den Kinderfilm tragen könnten.
Am Ende läuft das Argument auf eine einfache, aber grundlegende Einsicht hinaus: Kinderfilm ist kulturelle Daseinsvorsorge. Er ist wirtschaftlich stark, industriepolitisch relevant und zugleich eine der wichtigsten Eintrittspforten in die Filmkultur überhaupt. Hier entstehen Medienkompetenz, ästhetische Erfahrung und oft auch das erste Bewusstsein dafür, dass Geschichten mehr sein können als Unterhaltung – nämlich ein Raum für Empathie, Urteilskraft und demokratische Vorstellungskraft.
Gerade weil Kinder weder Marktakteure noch politisch organisierte Interessengruppen sind, trägt der Gesetzgeber hier eine besondere Verantwortung. Sie verfügen über keine wirtschaftliche Verhandlungsmacht und keine unmittelbare politische Repräsentation in regulatorischen Prozessen. Wer also die Filmförderung neu ordnet, entscheidet immer auch darüber, welche Generation künftig Zugang zu filmischer Kultur erhält.
Oder anders gesagt: Wer den Produktionsstandort stärkt, darf dort nicht strukturell schwächen, wo Filmkultur beginnt. Die geplante Investitionsverpflichtung bietet die Chance, den Kinderfilm nicht länger als pädagogische Fußnote zu behandeln, sondern als das, was er längst ist – ein wirtschaftlich starkes, kulturpolitisch unverzichtbares Fundament der Filmkultur in Deutschland. Genau daran erinnert das Positionspapier aus Erfurt. Und genau darüber wird die Kulturpolitik nun entscheiden müssen.