19.03.2026

Kinderfilme retten das Kino – nur merkt es kaum jemand

Sieger Sein
Lola und auf Platz 48 der deutschen Top 100 des Jahres 2025: Sieger sein von Soleen Yusef.
(Foto: DCM Film)

Ein Positionspapier des Fördervereins Deutscher Kinderfilm fordert, den national überaus erfolgreichen, aber öffentlich marginalisierten Kinderfilm in der Investitionsverpflichtung der Filmförderreform endlich strukturell zu sichern

Von Axel Timo Purr

Es gehört zu den para­do­xesten Konstanten der deutschen Filmöf­fent­lich­keit: Der Kinder­film wird im kultur­po­li­ti­schen Diskurs gern als pädago­gi­sche Randzone behandelt; als etwas, das zwar nett und wichtig ist, aber letztlich außerhalb der eigent­li­chen Film­in­dus­trie steht. Ein Blick auf die Zahlen zeigt jedoch ein anderes Bild. Nach der Kate­go­ri­sie­rung der Film­för­de­rungs­an­stalt (FFA) gehören rund ein Viertel der erfolg­reichsten Kinofilme eines Jahres zum Kinder­film. In den natio­nalen wie inter­na­tio­nalen Top-100-Listen des Kino­jahres 2025 liegt ihr Anteil bei etwa 23 bis 24 Prozent. Unter den fünf erfolg­reichsten deutschen Produk­tionen finden sich sogar drei Kinder­filme, darunter auch die Nummer 2 des Jahres, die Schule der magischen Tiere 4.

Die Drei ??? und der Karpatenhund
Platz 4 der deutschen Top 100 des Jahres 2025: Die Die Drei ??? und der Karpa­ten­hund (Foto: Sony)

Das vermeint­liche Nischen­format erweist sich damit als eines der stabilsten Segmente des Kino­marktes. Kinder sind weder Rand­gruppe noch bloß das viel beschwo­rene Publikum von morgen – sie sind bereits heute eine ökono­misch relevante Ziel­gruppe. Wer also über die Zukunft des Produk­ti­ons­stand­orts Deutsch­land spricht, muss zwangs­läufig über Kinder­film sprechen.

Genau hier setzt das jüngst veröf­fent­lichte Posi­ti­ons­pa­pier des Förder­verein Deutscher Kinder­film an. Es reagiert auf die geplante Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tung im Rahmen der Reform der Film­för­de­rung – jenes neue Instru­ment, mit dem Strea­ming­an­bieter und andere Markt­ak­teure stärker an der Finan­zie­rung natio­naler Film­pro­duk­tionen beteiligt werden sollen. Das Papier wurde bereits an den Beauf­tragten der Bundes­re­gie­rung für Kultur und Medien sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundes­tages über­mit­telt. Sein Ton ist sachlich, aber unmiss­ver­s­tänd­lich: Wenn diese Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tung kultur­po­li­tisch mehr sein soll als ein stand­ort­po­li­ti­sches Werkzeug, dann muss der Kinder­film darin struk­tu­rell abge­si­chert werden.

Denn ökono­misch ist er längst ein zentraler Bestand­teil der Branche. Gleich­zeitig besitzt er eine indus­trie­po­li­ti­sche und europäi­sche Dimension, die im kultur­po­li­ti­schen Alltag oft unter­schätzt wird. Gerade im Bereich der Animation ist Deutsch­land regel­mäßig an inter­na­tio­nalen Kinder­film­pro­duk­tionen beteiligt – oft in komplexen Kopro­duk­ti­ons­struk­turen, die über mehrere Länder verteilt sind. Kinder­film ist also nicht nur kultu­relle Praxis, sondern auch ein Motor europäi­scher Zusam­men­ar­beit und indus­tri­eller Wert­schöp­fung.

Doch genau diese Stärke verdeckt eine struk­tu­relle Schwäche. Kinder­filme sind sprach­lich stärker an nationale Märkte gebunden, ihre inter­na­tio­nale Refi­nan­zie­rung ist begrenzter, und ihre Ziel­gruppe tritt nicht als Markt­ak­teur auf. Kinder entscheiden nicht über Inves­ti­ti­ons­bud­gets, sie verhan­deln keine Lizenz­ver­träge, sie haben keine Lobby. Eine Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tung, die sich strikt format­neu­tral versteht, würde deshalb ausge­rechnet jene Markt­me­cha­nismen repro­du­zieren, die den Kinder­film ohnehin benach­tei­ligen.

Das Posi­ti­ons­pa­pier argu­men­tiert deshalb nicht nur kultur­po­li­tisch, sondern auch juris­tisch. Gleich­be­hand­lung, so die zentrale These, bedeutet nicht immer Gleich­be­hand­lung im engeren Sinne. Artikel 3 des Grund­ge­setzes erlaubt sach­ge­rechte Diffe­ren­zie­rung, Artikel 5 schützt die kultu­relle Vielfalt. Hinzu kommen die Verpflich­tung aus der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion zur Sicherung alters­ge­rechter kultu­reller Angebote sowie die Spiel­räume der europäi­schen AVMD-Richt­linie. Eine gezielte Berück­sich­ti­gung des Kinder­films innerhalb der Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tung wäre also nicht nur legitim, sondern folge­richtig. Dies wäre keine staat­liche Einfluss­nahme auf Inhalte, sondern dient der Teilhabe einer Publi­kums­gruppe, deren Perspek­tive besondere Aufmerk­sam­keit verdient.

Die Vorschläge sind konkret. Erstens: ein Mindest­an­teil für Kinder­film innerhalb der Inves­ti­ti­ons­quote, eine Art Subquote, die unmit­tel­bare Steue­rungs­wir­kung entfalten würde. Zweitens: ein Anrech­nungs­bonus für Inves­ti­tionen in Kinder­filme, der diese mit 125 bis 150 Prozent auf die Quote anre­chenbar macht. Während der Mindest­an­teil klare Verbind­lich­keit schafft, würde der Bonus markt­kon­forme Anreize setzen. Beide Modelle gelten als verfas­sungs­recht­lich tragfähig und euro­pa­recht­lich zulässig.

Dabei denkt das Papier weiter als nur bis zur Finan­zie­rung. Ein mögliches Bonus­mo­dell sollte an trans­pa­rente Quali­täts­kri­te­rien gekoppelt sein: eine klar defi­nierte Ziel­gruppe im Alter von etwa sechs bis dreizehn Jahren, Kino­re­le­vanz und eine struk­tu­rierte profes­sio­nelle Stoff­ent­wick­lung. Initia­tiven wie „Der besondere Kinder­film“ haben gezeigt, dass solche Entwick­lungs­pro­zesse funk­tio­nieren können. Entschei­dend ist jedoch, dass diese Quali­täts­struk­turen offen bleiben – auch für neue Markt­ak­teure, etwa Strea­ming­platt­formen, die in Zukunft eine größere Verant­wor­tung für den Kinder­film tragen könnten.

Tafiti - Ab durch die Wüste
Platz 22 der deutschen Top 100 des Jahres 2025: Tafiti – Ab durch die Wüste

Am Ende läuft das Argument auf eine einfache, aber grund­le­gende Einsicht hinaus: Kinder­film ist kultu­relle Daseins­vor­sorge. Er ist wirt­schaft­lich stark, indus­trie­po­li­tisch relevant und zugleich eine der wich­tigsten Eintritts­pforten in die Film­kultur überhaupt. Hier entstehen Medi­en­kom­pe­tenz, ästhe­ti­sche Erfahrung und oft auch das erste Bewusst­sein dafür, dass Geschichten mehr sein können als Unter­hal­tung – nämlich ein Raum für Empathie, Urteils­kraft und demo­kra­ti­sche Vorstel­lungs­kraft.

Gerade weil Kinder weder Markt­ak­teure noch politisch orga­ni­sierte Inter­es­sen­gruppen sind, trägt der Gesetz­geber hier eine besondere Verant­wor­tung. Sie verfügen über keine wirt­schaft­liche Verhand­lungs­macht und keine unmit­tel­bare poli­ti­sche Reprä­sen­ta­tion in regu­la­to­ri­schen Prozessen. Wer also die Film­för­de­rung neu ordnet, entscheidet immer auch darüber, welche Gene­ra­tion künftig Zugang zu filmi­scher Kultur erhält.

Oder anders gesagt: Wer den Produk­ti­ons­standort stärkt, darf dort nicht struk­tu­rell schwächen, wo Film­kultur beginnt. Die geplante Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tung bietet die Chance, den Kinder­film nicht länger als pädago­gi­sche Fußnote zu behandeln, sondern als das, was er längst ist – ein wirt­schaft­lich starkes, kultur­po­li­tisch unver­zicht­bares Fundament der Film­kultur in Deutsch­land. Genau daran erinnert das Posi­ti­ons­pa­pier aus Erfurt. Und genau darüber wird die Kultur­po­litik nun entscheiden müssen.