11.01.2018
Cinema Moralia – Folge 169

»Wir sind nicht auf unsere Körper redu­zierbar«

Familienfest
Immer noch auf kommerzieller Siegesfahrt: Das Boot
(Foto: Constantin)

Die falsche und die richtige Freiheit: Französinnen gegen MeToo und Fairness für Kreative – Cinema Moralia, Tagebuch eines Kinogehers, 169. Folge

Von Rüdiger Suchsland

»Es hält sich das Gerücht über Frank­reich, dass man dort mehr vom guten Leben versteht als anderswo und ganz speziell, wenn es um Liebe geht oder um Verfüh­rung. Verfüh­rung ist ein Wort, das im Alltag hier­zu­lande eigent­lich kaum mehr gebraucht wird.«
Thomas Pany, telepolis vom 9.1.18

»Die Freiheit, die ich meine, kommt nicht von alleine.«
Graffiti, um ‘68

Catherine Deneuve, das wissen regel­mäßige Leser dieses Blogs, war mir schon immer hoch­sym­pa­thisch. Nicht nur eine groß­ar­tige Darstel­lerin, sondern auch humorvoll und intel­li­gent, beweist sie seit Jahr­zehnten, dass sie zu vielem etwas zu sagen hat und dabei immer zu unab­hän­gigen Urteilen in der Lage ist.
Einmal mehr gelingt ihr das jetzt: Als promi­nen­tester Kopf unter 100 fran­zö­si­schen Frauen hat die Deneuve in »Le Monde« einen offenen Brief veröf­fent­licht, in dem die Damen gegen Tugend­terror, mora­li­schen Puri­ta­nismus und die neue Mode des Denun­zie­rens – vgl. der »Fall« Dieter Wedels vorherige Woche in der »Zeit« – im Gefolge von Wein­steins Entlar­vung ins Feld ziehen. Im Brief ist treffend von »Hexenjagd«, »gren­zen­losen Säube­rungs­wellen«, von »Femi­nis­tinnen-Furor« und von »Zensur« die Rede.

Auch eine deutsche Schau­spie­lerin und Sängerin hat den Brief unter­zeichnet: Die Fass­binder-Gefährtin Ingrid Caven. Weitere Unter­zeich­ne­rinnen sind die Schrift­stel­lerin Catherine Millet, die Jour­na­listin Elisabeth Lévy, die Femi­nistin Peggy Sastre, die Präsi­dentin der ETHIC-Bewegung Sophie de Menthon, die Radio-Mode­ra­torin Brigitte Lahaie, die Psycho­login und Psycho­ana­ly­ti­kerin Sarah Chiche, die Schrft­stel­lerin und Jour­na­listin Abnousse Shalmani.

Die Unter­zeich­ne­rinnen beklagen »ein tota­li­täres Klima«, in dem Verbre­chen wie Verge­wal­ti­gung mit Verhal­tens­weisen in einen Topf geworfen werden, die noch nicht einmal allen Menschen als geschmacklos erscheinen.

»Insis­tie­rendes Flirten ist kein Verbre­chen, Galan­terie ist keine chau­vi­nis­ti­sche Aggres­sion. ... Als Frauen erkennen wir uns in dem Femi­nismus nicht wieder, der über die Anpran­ge­rung des Macht­miss­brauchs hinaus, das Gesicht eines Hasses der Männer und der Sexua­lität annimmt. Wir denken, dass die Freiheit, 'nein' zu einem sexuellen Angebot zu sagen, nicht funk­tio­niert ohne die Freiheit, jemandem lästig zu fallen. Wir betrachten die Sache so: Man muss wissen, wie man auf diese Freiheit, jemandem lästig zu fallen, antwortet oder reagiert, ohne dass man sich in die Rolle einer Beute oder eines Opfers verpuppt.«

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Wer den Unter­zeich­ne­rinnen nun vorwirft, sie würden Verge­wal­ti­gung rela­ti­vieren oder gar vertei­digen, der überliest bewusst den – bewusst gewählten – Anfangs­satz: »Verge­wal­ti­gung ist ein Verbre­chen.« Alles andere aber, alles was keine Straftat ist, sollte auch nicht gesell­schaft­lich geächtet werden, sondern Privat­sache bleiben.

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In seiner prin­zi­pi­ellen und philo­so­phi­schen Argu­men­ta­tion ist der Inhalt des Briefs großartig: Die entschei­dende Passage lautet: »Zufälle, die den Körper einer Frau verletzen, müssen nicht notwendig auch ihre Würde verletzen. Sie müssen nicht, so hart sie auch sein mögen, dazu führen, dass sie ein ewiges Opfer wird. … Denn wir sind nicht auf unsere Körper redu­zierbar. Unsere innere Freiheit ist unver­letz­lich. Und diese Freiheit, die wir feiern, gibt es nicht ohne Risiken und Verant­wor­tungen.«

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»Was mich stört, ist dieses plötz­liche Kessel­treiben im Netz«, ergänzt die fran­zö­si­sche Autorin Catherine Millet im Interview in der SZ. »Nicht alle Männer, die sich mal daneben benommen haben, sind Verge­wal­tiger oder Besessene«. Die Debatte führe zu einer öffent­li­chen Verur­tei­lung von Männern, ohne dass sich diese gegen die Anschul­di­gungen wehren könnten. »Wir genießen heute sexuelle Freiheit. Die beinhaltet Gesten und Signale, die unan­ge­nehm sein können.« Und weiter: »Viele der Frauen, die sich zu Wort melden, hängen einem veral­teten Femi­nismus an. Diese Femi­nis­tinnen, die die Frauen als Beute in den Fängen der männ­li­chen Raubtiere bezeichnen, arbeiten mit über­kom­menen Zerr­bil­dern.«

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Bemer­kens­wert sind auch die unter­schied­li­chen Akzente, wie nun über den Brief berichtet wird. Die Über­schrift lautet wörtlich »Wir vertei­digen die Freiheit, aufdring­lich zu sein.« In der deutschen Bericht­erstat­tung wird daraus: »Deneuve fordert die Freiheit, zu beläs­tigen.« Die Ameri­kaner haben andere Sorgen: »Deneuve and others denounce the #MeToo-Movement« heißt es in der New York Times.

In Deutsch­land nennt man dann die Unter­zeich­nerin Brigitte Lahaie und setzt immer hinzu, dass diese ja »Porno­dar­stel­lerin« sei. Nun hat sie auch Bücher geschrieben und in Nicht­pornos mitge­spielt, aber »Porno­dar­stel­lerin« klingt natürlich besser. Dass bei den zahl­rei­chen Me-Too-Wort­mel­dungen je dazu­ge­schrieben wird, in was für schlechten Filmen sie zum Beispiel mitge­spielt haben, ist mir noch nie aufge­fallen.

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»Deneuve setzt auf die falsche Freiheit« – so fährt im »Deutsch­land­funk Kultur« Barbara Kostolnik den 100 Frauen über den Mund und behauptet: »Was die 100 Frauen komplett igno­rieren, ist, dass es bei Kampagnen wie #MeToo eben nicht um Sexua­lität, also um Anmache, Flirt oder Galan­terie geht, sondern schlicht um Macht und den Miss­brauch dieser Macht von Mächtigen – meist Männern – gegenüber Abhän­gigen, Ohnmäch­tigen – meist Frauen.«
Die Autorin will sich gar nicht mit der Möglich­keit ausein­an­der­setzen, dass hier nun auch Männer zum Opfer werden können – Opfer einer Kampagne, die über das Ziel hinaus­schießt.

Die Autorin schadet mit dieser Argu­men­ta­tion nicht zuletzt dem Anliegen der Frauen, die sich in den letzten Wochen zu Wort gemeldet haben. Denn einer der wich­tigsten Grund­sätze der Me-Too-Kampagne lautet: »Glaubt den Frauen.« Hört ihnen zu, lasst sie ausreden, nehmt erst einmal an, dass das, was sie erzählen, zutrifft. Genau diesen Grundsatz durch­bre­chen nun – einige Frauen selber, die es nicht ertragen können, dass nicht alle ihre Ansichten teilen, und die ihnen jetzt gern Anwei­sungen erteilen möchten, was man sagen darf und worüber man schweigen solle. Wer das nicht tut, ist eine Verrä­terin.

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Bahn frei für die Gedan­ken­po­lizei! Wer von der »falschen Freiheit« redet, die weiß offenbar sehr genau, was die richtige Freiheit ist. Nun ist es mit der Freiheit aber so eine Sache.
Es gibt keine falsche und keine richtige Freiheit, es gibt nur Freiheit und Unfrei­heit. Es gibt Einschrän­kungen der Freiheit, die legitim sind. Die aller­meisten sind aber illegitim, wenn man in einer offenen Gesell­schaft lebt, in der jeder nach seiner Façon frei sein und leben darf. Und genau über solche Legi­ti­mität debat­tieren wir alle.
Aber auf Gedan­ken­po­li­zis­tinnen, die einem vorschreiben wollen, was wir zu denken haben, können wir verzichten.

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Die derzei­tige Hexenjagd-Stimmung im Gefolge von »Me Too« treibt weiterhin seltsame Blüten. In Los Angeles wurden Poster plaka­tiert, auf denen das Gesicht von Meryl Streep zu sehen ist, neben einem halb zu sehenden Harvey Weinstein und dazu über ihren Augen die Schlag­zeile: »She knew.«

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Auch Meryl Streep bringt einen anderen Akzent in die Debatte: »Ich möchte über das Schweigen von Melania Trump reden«, sagte Streep.

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And now to something comple­tely different. Jost Vacano, der Chef­ka­me­ra­mann von Wolfgang Petersens zum Klassiker gereiften Film Das Boot, bekommt nach jahre­langem Rechts­streit laut einem Urteil des Ober­lan­des­ge­richts München knapp 600. 000 Euro Honorar-Nach­zah­lung einschließ­lich Zinsen. Zudem stehe Vacano eine prozen­tuale Betei­li­gung an weiteren Erlösen zu, entschied das Gericht kurz vor Weih­nachten. Für künftige Fernseh-Ausstrah­lungen könne er eine Vergütung verlangen.

Vacano hatte bei der Produk­tion des Spiel­films im Jahr 1981 ein Honorar von rund 100 .000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausrei­chend und forderte einen ange­mes­senen Anteil an den Erlösen der Film-Vermark­tung. In seiner Klage berief er sich auf den Fair­ness­pa­ra­grafen im deutschen Urhe­ber­recht: Die Produk­ti­ons­firma Bavaria Film, der West­deut­sche Rundfunk (WDR) und die »E. V.M.« GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film derart hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffäl­liges Miss­ver­hältnis entstanden sei.

Der größte Gewinn des Urteils ist aber, dass die Lizenz­in­haber und Leis­tungs­schutz­rech­te­inhaber vom Gericht gezwungen wurden, über ihre Einnahmen und Verdienste öffent­lich Rechen­schaft zu geben. Das Ergebnis: Der Film hatte der Bavaria alleine mit ihrer »Filmtour« in Grünwald zwischen 1995 bis 2013 über 40 Millionen Euro einge­spielt. Sende- und Auffüh­rungs­li­zenzen nicht mitge­rechnet.
Hieran gemessen ist die Summe der Nach­ver­gü­tung mit etwa einem Prozent extrem gering. Die jetzige Summe setzt sich aus 162. 000 Euro von der Bavaria, 90. 000 vom WDR, 186. 000 von E.V.M. zusammen, plus rund 150. 000 Euro an Zinsen.

Ebenso wichtig dürfte für alle poten­ti­ellen Kläger die Fest­stel­lung des Gerichts sein, dass Vacano auch zukünftig ange­messen an den Erlösen beteiligt werden muss: Was die Bavaria und die Video­firma angeht, so müssen sie halb­jähr­lich ihre Erlöse abrechnen und ihm davon 2,25 Prozent ausbe­zahlen. Der WDR ist für jede Wieder­ho­lung des Films mit 20 Prozent der Erst­ver­gü­tung dabei. Das Ganze gilt für die gesamte Dauer des Urheber-Schutzes, also 70 Jahre nach Vacanos Tod.

Das Urteil ist das erste bundes­weit, in dem einem Kame­ra­mann eine Nach­ver­gü­tung zuge­spro­chen wird. Vacanos Kollegen können sich nun darauf berufen, müssten aber jeweils eigens klagen – solange, bis die Unter­nehmen ihre Nach­ver­gü­tungs­re­geln an die Rechts­spre­chung anglei­chen. Das Ober­lan­des­ge­richt hat die Revision zum Bundes­ge­richtshof (BGH) nicht zuge­lassen.

(to be continued)