»Der Gerichtsvollzieher hat die Pfändung bei einem armen, älteren Ehepaar angeordnet: Sie hatten ihre Miete nicht bezahlt. Ein Notar klingelt und verkündet den beiden, dass sie eine Schlafzimmereinrichtung geerbt hätten. Das Ehepaar einigt sich mit dem Vermieter darauf, ihre Einrichtung zur Tilgung der Mietschulden zu verwenden. Da ihre Möbel in einem schlechten Zustand sind, machen sie Brennholz daraus. Das geerbte Schlafzimmer entpuppt sich jedoch als Kinderschlafzimmer – die Möbel sind allesamt viel zu klein. Zu allem Überfluss bemerkt der Notar, dass er sich im Zimmer geirrt hat und nimmt die Möbel wieder mit.« (filmportal.de)
1976 konnte Enno Patalas erstmals diesen bis dahin verschollenen Kurzfilm mit Karl Valentin zeigen. »Die NS-Zensur verbot den abgründig traurigen Film wegen seiner „Elendstendenzen“, nach dem Motto: Im Dritten Reich ist jeder glücklich, und wer es nicht ist, kommt ins KZ.« (Enno Patalas)