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REGLEMENT1. Das 15. Internationale
Dokumentarfilmfestival München dient der Präsentation von Dokumentarfilmen,
die nach Inhalt und Form herausragend sind. 2. Das Festivalprogramm besteht aus vier Hauptsektionen: dem Internationalen Wettbewerb,, dem internationalen Programm "Point of View", der Regionalschau "Neue Filme aus Bayern" und einer Werkschau, die einem/einer renommierten Dokumentaristen/in (Regie, Kamera, Schnitt) gewidmet ist, oder einer Retrospektive über einen thematisch, historisch oder geographisch definierten dokumentarischen Produktionsbereich. 3. Am Internationalen
Wettbewerb und dem internationalen Programm "Point of View"
können ausschließlich Filme teilnehmen, von denen eine Filmkopie
auf 35 mm und 16 mm (Commag oder Lichtton) verfügbar ist. Videoformate
sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 4. Der besseren Kenntnis
des Dokumentarfilmschaffens in Bayern dient die Regionalschau "Neue
Filme aus Bayern". An diesem Programm können Filme auf 35 mm
und 16 mm (Commag oder Lichtton) sowie die Videoformate VHS, Super VHS,
Beta und U-matic teilnehmen. Alle Längen und Themen sind zugelassen.
Fertigstellung der Produktion nach dem 1. Januar 1999. 5. Die Festivalleitung
trifft die Auswahl und lädt zur Teilnahme ein. Frist für
die Anmeldung von Filmen ist der 20. Februar 2000.
Die Werke können als Videokassette (VHS), begleitet von einem offiziellen
Anmeldeformular des Festivals, eingereicht werden. 7. Die Kopien aller
zur Teilnahme eingeladenen Filme sind für die Dauer der Übernahme
mit ihrem Materialwert versichert. Als Dauer der Übernahme gilt die
Zeit vom registrierten Eingang beim Festival bis zur Übergabe zum
Rückversand an Luftfrachtgesellschaft, Spedition, Post oder Deutsche
Bahn. 8. Von allen Filmen,
die am Festivalprogramm teilnehmen, sollte eine Videokassette beim Festival
verbleiben. Es verpflichtet sich, sie nur zu Archivierungs- und Sichtungszwecken
zu verwenden. 9. Die Transportkosten nach München trägt der Einsender. Zurückgeschickt werden die Filme innerhalb Europas mit der Post oder der Bahn, an nicht-europäische Zielorte mit Luftfracht. Die Kosten der Rückfracht trägt das Festival bis zum Bestimmungsbahnhof oder Zielflughafen. Übernahme- und Transportkosten von dort bis zum Einsender werden jedoch vom Festival nicht übernommen. 10. Eine europäisch
besetzte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises "Der
Besondere Dokumentarfilm", dotiert mit DM 5 000,--, sowie des Dokumentarfilmpreises
des Bayerischen Rundfunks in Höhe von 20 000,-- DM. 11. Die Festivalleitung ernennt die Mitglieder der internationalen Jury. 12. Das beiderseitige Einverständnis zur Teilnahme am Festival gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements. 13. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. München, November 1999 INTERNATIONALES DOKUMENTARFILMFESTIVAL MÜNCHEN Gudrun Geyer
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