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1. Das 15. Internationale Dokumentarfilmfestival München dient der Präsentation von Dokumentarfilmen, die nach Inhalt und Form herausragend sind.
Es findet vom 5. - 14. Mai 2000 statt.

2. Das Festivalprogramm besteht aus vier Hauptsektionen: dem Internationalen Wettbewerb,, dem internationalen Programm "Point of View", der Regionalschau "Neue Filme aus Bayern" und einer Werkschau, die einem/einer renommierten Dokumentaristen/in (Regie, Kamera, Schnitt) gewidmet ist, oder einer Retrospektive über einen thematisch, historisch oder geographisch definierten dokumentarischen Produktionsbereich.

3. Am Internationalen Wettbewerb und dem internationalen Programm "Point of View" können ausschließlich Filme teilnehmen, von denen eine Filmkopie auf 35 mm und 16 mm (Commag oder Lichtton) verfügbar ist. Videoformate sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Alle Längen und Themen sind zugelassen.
Fertigstellung der Produktion nach dem 1.Januar 1999.
Die Filme des Internationalen Programms (Wettbewerb und "Point of View") dürfen vor der Aufführung beim Festival weder im Münchner Raum öffentlich gezeigt noch von ARD, ZDF und BR ausgestrahlt worden sein.

4. Der besseren Kenntnis des Dokumentarfilmschaffens in Bayern dient die Regionalschau "Neue Filme aus Bayern". An diesem Programm können Filme auf 35 mm und 16 mm (Commag oder Lichtton) sowie die Videoformate VHS, Super VHS, Beta und U-matic teilnehmen. Alle Längen und Themen sind zugelassen. Fertigstellung der Produktion nach dem 1. Januar 1999.
Öffentliche Aufführung im Münchner Raum und Fernsehausstrahlung vor der Aufführung beim Festival sind möglich. Die Regionalschau ist ein Forum für neue Dokumentarfilmproduktionen aus Bayern (auch Koproduktionen). Voraussetzung ist, daß die Filmemacher/innen vorwiegend in Bayern leben und arbeiten.

5. Die Festivalleitung trifft die Auswahl und lädt zur Teilnahme ein. Frist für die Anmeldung von Filmen ist der 20. Februar 2000. Die Werke können als Videokassette (VHS), begleitet von einem offiziellen Anmeldeformular des Festivals, eingereicht werden.
6. Alle Filme werden in der Originalsprache gezeigt. Deutsche oder englische Untertitel sind erwünscht. Andernfalls muß eine komplette Dialog- und Kommentarliste in der Originalsprache und in Deutsch oder Englisch oder Französisch beigefügt werden.

7. Die Kopien aller zur Teilnahme eingeladenen Filme sind für die Dauer der Übernahme mit ihrem Materialwert versichert. Als Dauer der Übernahme gilt die Zeit vom registrierten Eingang beim Festival bis zur Übergabe zum Rückversand an Luftfrachtgesellschaft, Spedition, Post oder Deutsche Bahn.
Die Kopien müssen bis zum 25. April 2000 beim Festival eingegangen sein. Andernfalls ist die Haftung des Festivals eingeschränkt, da keine ordnungsgemäße Eingangsprüfung der Kopien gewährleistet werden kann.

8. Von allen Filmen, die am Festivalprogramm teilnehmen, sollte eine Videokassette beim Festival verbleiben. Es verpflichtet sich, sie nur zu Archivierungs- und Sichtungszwecken zu verwenden.
Videokassetten der nicht angenommenen Filme werden nur auf ausdrücklichen Wunsch auf dem Postweg (nicht eingeschrieben) innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Festivals zurückgeschickt. Sie sind vom Festival nicht versichert.

9. Die Transportkosten nach München trägt der Einsender. Zurückgeschickt werden die Filme innerhalb Europas mit der Post oder der Bahn, an nicht-europäische Zielorte mit Luftfracht. Die Kosten der Rückfracht trägt das Festival bis zum Bestimmungsbahnhof oder Zielflughafen. Übernahme- und Transportkosten von dort bis zum Einsender werden jedoch vom Festival nicht übernommen.

10. Eine europäisch besetzte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises "Der Besondere Dokumentarfilm", dotiert mit DM 5 000,--, sowie des Dokumentarfilmpreises des Bayerischen Rundfunks in Höhe von 20 000,-- DM.
Eine deutsche Jury entscheidet über die Preisvergabe des FilmFernsehFonds Bayern für bayerische Filmproduktionen, dotiert mit insgesamt 10 000,-- DM.

11. Die Festivalleitung ernennt die Mitglieder der internationalen Jury.

12. Das beiderseitige Einverständnis zur Teilnahme am Festival gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.

13. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

München, November 1999

INTERNATIONALES DOKUMENTARFILMFESTIVAL MÜNCHEN

Gudrun Geyer
Festivalleiterin