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Diedrich Diederichsen
Kunstanspruch der Medienkünste*

 

abstract

Aus gegebenem Anlaß konnte ich in letzter Zeit oft nicht umhin, mir die alte Unterscheidung von Kunst und Nichtkunst noch einmal anzusehen. Der gegebenen Anlässe sind jedoch mehrere: Zum einen gibt es von der kunsttheoretischen und kunstwissenschaftlichen Seite den Vorschlag, die Unterscheidung zwischen Kunst und Nichtkunst bei der Konstitution von Gegenständen der Forschung und der Betrachtung aufzuheben.

Vielmehr soll eine allgemeine Bilderwissenschaft oder Bilderkulturwissenschaft, in den anglo-amerikanischen Ländern unter dem Namen Visual Culture oder Visual Studies bekannt, an die Stelle von Betrachtungsweisen treten, die wie die klassische Kunstgeschichte noch Unterschiede zwischen künstlerischen und nichtkünstlerischen Bildphänomenen macht. Dies sei zum einen sinnvoll, weil es neue Bildproduktionsweisen gibt, die alle Bereiche der visuellen Produktion auf gemeinsamen neuartige Grundlagen in einer Weise stellen, dass an hergebrachten Unterschieden zwischen Kunst und Nichtkunst festzuhalten nicht mehr das Wesentliche treffen kann. Vielmehr sei die politisch-ideologische Funktion von Bildern, ihre Rolle als Kommunikationsbeschleuniger oder die von ihnen so ausgehende Eroberung immer weiterer traditioneller Territorien der Schrift ein so gewaltiges und dynamisches Faktum, dass die Frage nach künstlerischen und nichtkünstlerischen Bildern allenfalls noch eine Petitesse, wahrscheinlich aber obsolet geworden sei.
Zum anderen sei die Unterscheidung heute mehr denn je willkürlich und hätte nichts mit Kriterien zu tun, die sich aus dem Umgang mit dem neuen digitalen Material ableiten ließen - so wie sie sich früher aus dem Materialbezug angeblich sauber ergaben. In der Unterscheidung von Gegenständen, die Kunstkriterien entsprechen und solchen, die ihnen nicht entsprechen, könne man höchstens erkennen, welche Interessengruppen über kulturelle Hegemonie verfügten, wer über die (performative) Macht willkürlich etwas zur Kunst zu erklären
Der andere Anlaß betrifft bestimmte spezielle Debatten in der Welt der sogenannten Netzkunst. Hier geht es darum, anhand welcher Begriffe und Kriterien, es möglich sein könnte, für einzelne Angebote, Sites, URLs oder Locations einen Kunstanspruch zu erheben und wie der zu begründen sei. Ob diese Kunst dann tatsächlich Netzkunst oder nur über das Netz distribuierte Computerkunst sei, was im Netz ein Original sei und wem oder was damit gedient sein könnte.



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