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18. Internationales Dokumentarfilmfestival München

3. bis 10. Mai 2003
Anmeldeschluss: 10. Februar 2003

Anmeldung für Filme 2003
als PDF Formular
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1. Das 18.Internationale Dokumentarfilmfestival München dient der Präsentation von Dokumentarfilmen, die nach Inhalt und Form herausragend sind. Es findet vom 3. bis 10. Mai 2003 statt.

2. Das Festivalprogramm besteht aus dem internationalen Wettbewerbsprogramm, dem Internationalen Programm, dem Videoprogramm "Aspects of Future ",der Regionalschau "Neue Filme aus Bayern "und einer Werkschau, die einem/einer renommierten Dokumentaristen/in (Regie, Kamera, Schnitt)gewidmet ist, oder einer Retrospektiveüber einen thematisch, historisch oder geographisch definierten dokumentarischen Produktionsbereich.

3. Am Internationalen (Wettbewerbs-) Programm können ausschließlich Filme teilneh- men, von denen eine Vorführkopie auf 35 mm oder 16 mm verfügbar ist.Videoformate sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Alle Themen sind zugelassen. Filme unter 45 Minuten nehmen nicht am Wettbewerb teil. Fertigstellung der Produktion nach dem 1. Januar 2002. Die Filme des Internationalen Programms dürfen vor der Aufführung beim Festival weder im Münchener Raum öffentlich gezeigt noch von ARD,ZDF oder BR ausgestrahlt worden sein.

4. Die Videosektion "Aspects of Future" ist ein Forum ausschließlich für Filmemacher/ innen aus Asien, Lateinamerika und Afrika. Alle Längen und Themen sind zugelassen. Fertigstellung der Produktion nach dem 1. Januar 2002.

5. Die Regionalschau "Neue Filme aus Bayern" dient der Präsentation neuer Dokumentarfilmproduktionen aus Bayern (auch Koproduktionen). Voraussetzung ist, dass die Filmemacher/innen überwiegend in Bayern leben und arbeiten. An diesem Programm können Filme auf 35 mm, 16 mm, die Videoformate VHS, Super VHS, Beta und DigiBeta teilnehmen. Alle Längen und Themen sind zugelassen. Fertigstellung der Produktion nach dem 1. Januar 2002. Öffentliche Aufführung im Münchener Raum und Fernsehausstrahlung vor der Aufführung beim Festival sind möglich.

6. Letzter Einreichtermin ist der 10. Februar 2003. Die Werke müssen als Videokassette (VHS), zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular des Festivals, eingereicht werden. Die Festivalleitung trifft für alle Programmsparten die Auswahl und lädt zur Teilnahme ein.

7. Alle Filme werden in der Originalsprache gezeigt.Deutsche oder englische Untertitel sind erwünscht.

8. Die Kopien aller zur Teilnahme eingeladenen Filme sind für die Dauer der Übernahme mit ihrem Materialwert versichert. Als Dauer der Übernahme gilt die Zeit vom registrierten Eingang beim Festival bis zur Übergabe zum Rückversand an Luftfrachtgesellschaft, Spedition, Post oder Bahn. Die Vorführkopien müssen bis zum 22. April 2003 beim Festival eingegangen sein. Andernfalls ist die Haftung des Festivals eingeschränkt, da keine ordnungsgemäße Eingangsprüfung der Kopien gewährleistet werden kann.

9. Von allen Filmen,die am Festivalprogramm teilnehmen, sollte eine Videokassette beim Festival verbleiben.Das Festival verpflichtet sich, diese nur zu Archivierungs- und Sichtungszwecken zu verwenden. Videokassetten der nicht angenommenen Filme werden nur auf ausdrücklichen Wunsch auf dem Postweg (nicht eingeschrieben) innerhalb von acht Wochen nach Ende des Festivals zurückgeschickt. Sie sind vom Festival nicht versichert.

10. Die Transportkosten nach München trägt der Einsender. Zurückgeschickt werden die Filme innerhalb Europas mit Post oder Bahn, an nicht-europäische Zielorte mit Luftfracht. Die Kosten der Rückfracht trägt das Festival bis zum Bestimmungsbahnhof oder Zielflughafen. Übernahme- und Transportkosten von dort bis zum Einsender werden vom Festival nicht übernommen.

11. Eine international besetzte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises "Der Besondere Dokumentarfilm ", dotiert mit 2.500 EUR und des Dokumentarfilmpreises des Bayerischen Rundfunks in Höhe von 10.000 EUR. Eine deutsche Jury entscheidet über die Preisvergabe des FilmFernsehFonds Bayern für bayerische Filmproduktionen, dotiert mit insgesamt 5.000 EUR.

12. Die Festivalleitung ernennt die Mitglieder der internationalen Jury.

13. Das beiderseitige Einverständnis zur Teilnahme am Festival gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.

14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

München, August 2002
INTERNATIONALES DOKUMENTARFILMFESTIVAL MÜNCHEN e.V.

Post- und Kopienversand an:
Internationales Dokumentarfilmfestival
Landwehrstr.79
D 80336 München
Germany

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Internationales Dokumentarfilmfestival München: info@dokfestival-muenchen.de
website: artechock