Reglement
18. Internationales Dokumentarfilmfestival München
3.
bis 10. Mai 2003
Anmeldeschluss: 10. Februar 2003
Anmeldung
für Filme 2003
als PDF Formular
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Reader von Adobe)
1.
Das 18.Internationale Dokumentarfilmfestival München dient
der Präsentation von Dokumentarfilmen, die nach Inhalt und
Form herausragend sind. Es findet vom 3. bis 10. Mai 2003
statt.
2.
Das Festivalprogramm besteht aus dem internationalen Wettbewerbsprogramm,
dem Internationalen Programm, dem Videoprogramm "Aspects of
Future ",der Regionalschau "Neue Filme aus Bayern "und
einer Werkschau, die einem/einer renommierten Dokumentaristen/in
(Regie, Kamera, Schnitt)gewidmet ist, oder einer Retrospektiveüber
einen thematisch, historisch oder geographisch definierten dokumentarischen
Produktionsbereich.
3.
Am Internationalen (Wettbewerbs-) Programm können ausschließlich
Filme teilneh- men, von denen eine Vorführkopie auf 35 mm oder
16 mm verfügbar ist.Videoformate sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Alle Themen sind zugelassen. Filme unter 45 Minuten nehmen nicht
am Wettbewerb teil. Fertigstellung der Produktion nach dem 1. Januar
2002. Die Filme des Internationalen Programms dürfen vor der
Aufführung beim Festival weder im Münchener Raum öffentlich
gezeigt noch von ARD,ZDF oder BR ausgestrahlt worden sein.
4.
Die Videosektion "Aspects of Future" ist ein Forum ausschließlich
für Filmemacher/ innen aus Asien, Lateinamerika und Afrika.
Alle Längen und Themen sind zugelassen. Fertigstellung der
Produktion nach dem 1. Januar 2002.
5.
Die Regionalschau "Neue Filme aus Bayern" dient der Präsentation
neuer Dokumentarfilmproduktionen aus Bayern (auch Koproduktionen).
Voraussetzung ist, dass die Filmemacher/innen überwiegend in
Bayern leben und arbeiten. An diesem Programm können Filme
auf 35 mm, 16 mm, die Videoformate VHS, Super VHS, Beta und DigiBeta
teilnehmen. Alle Längen und Themen sind zugelassen. Fertigstellung
der Produktion nach dem 1. Januar 2002. Öffentliche Aufführung
im Münchener Raum und Fernsehausstrahlung vor der Aufführung
beim Festival sind möglich.
6.
Letzter Einreichtermin ist der 10. Februar 2003. Die Werke müssen
als Videokassette (VHS), zusammen mit dem vollständig
ausgefüllten Anmeldeformular des Festivals, eingereicht
werden. Die Festivalleitung trifft für alle Programmsparten
die Auswahl und lädt zur Teilnahme ein.
7.
Alle Filme werden in der Originalsprache gezeigt.Deutsche oder englische
Untertitel sind erwünscht.
8.
Die Kopien aller zur Teilnahme eingeladenen Filme sind für
die Dauer der Übernahme mit ihrem Materialwert versichert.
Als Dauer der Übernahme gilt die Zeit vom registrierten Eingang
beim Festival bis zur Übergabe zum Rückversand an Luftfrachtgesellschaft,
Spedition, Post oder Bahn. Die Vorführkopien müssen bis
zum 22. April 2003 beim Festival eingegangen sein. Andernfalls ist
die Haftung des Festivals eingeschränkt, da keine ordnungsgemäße
Eingangsprüfung der Kopien gewährleistet werden kann.
9.
Von allen Filmen,die am Festivalprogramm teilnehmen, sollte eine
Videokassette beim Festival verbleiben.Das Festival verpflichtet
sich, diese nur zu Archivierungs- und Sichtungszwecken zu verwenden.
Videokassetten der nicht angenommenen Filme werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch auf dem Postweg (nicht eingeschrieben) innerhalb von acht
Wochen nach Ende des Festivals zurückgeschickt. Sie sind vom
Festival nicht versichert.
10.
Die Transportkosten nach München trägt der Einsender.
Zurückgeschickt werden die Filme innerhalb Europas mit Post
oder Bahn, an nicht-europäische Zielorte mit Luftfracht. Die
Kosten der Rückfracht trägt das Festival bis zum Bestimmungsbahnhof
oder Zielflughafen. Übernahme- und Transportkosten von dort
bis zum Einsender werden vom Festival nicht übernommen.
11.
Eine international besetzte Jury entscheidet über die Vergabe
des Preises "Der Besondere Dokumentarfilm ", dotiert mit
2.500 EUR und des Dokumentarfilmpreises des Bayerischen Rundfunks
in Höhe von 10.000 EUR. Eine deutsche Jury entscheidet über
die Preisvergabe des FilmFernsehFonds Bayern für bayerische
Filmproduktionen, dotiert mit insgesamt 5.000 EUR.
12.
Die Festivalleitung ernennt die Mitglieder der internationalen Jury.
13.
Das beiderseitige Einverständnis zur Teilnahme am Festival
gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen
und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung
die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung
des Reglements.
14.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
München,
August 2002
INTERNATIONALES DOKUMENTARFILMFESTIVAL MÜNCHEN e.V.
Post-
und Kopienversand an:
Internationales Dokumentarfilmfestival
Landwehrstr.79
D 80336 München
Germany
Anmeldung
für Filme 2003
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